AvP Insolvenz
Aktuell
AvP Insolvenz – Was nun? Handeln Sie jetzt!
SSC legal – Aktuell
Warum sofort handeln?
In aller Regel muss ein Vertragsverhältnis mit der insolventen AvP umgehend beendet und die Abrechnung aktueller Rezepte durch einen neuen Abrechnungsdienstleister sichergestellt werden.
Gefährdete Zahlungsansprüche aus abgerechneten, aber noch nicht ausgezahlten Rezepten können unter Umständen durch den Widerruf erteilter Einziehungsermächtigungen gesichert werden, um zu verhindern, dass die Gelder durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und langfristig „eingefroren“ werden.
Ob sich Liquiditätseinbußen im aktuellen Stadium noch vermeiden lassen, hängt neben einem prompten Handeln der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker vom konkreten Inhalt Ihres Rezeptabrechnungsvertrags mit der AvP ab.
Ihnen könnten sog. Aussonderungsrechte an Kontoguthaben der insolventen AvP zustehen, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich (und nicht erst am Ende des Insolvenzverfahrens) ausgezahlt werden müssen.
Die Ankündigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in einem möglicherweise jahrelang andauernden Musterprozess mögliche Aussonderungsansprüche der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker prüfen zu wollen, verlangt nach einem konsequenten Handeln, das auch die Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Insolvenzmasse wie auch den einzusetzenden Insolvenzverwalter einschließt.
Gerade die Geltendmachung von Verzugsschäden, die eben nicht nur auf die Durchsetzung des pauschalierten Verzugsschadens in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz auf den bestehenden Aussonderungs-anspruch beschränkt sind, sondern auch die Kosten von Deckungskrediten bis hin zu Umsatzverlusten oder gar Insolvenzschäden abdeckt, setzt eine detaillierte Dokumentation der anfallenden Schäden voraus, die sich im Nachhinein nur schwer erstellen lässt.
Haftung von Hintermännern.
Unser Experten-Team für Ihr Recht
Bei der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen steht den betroffenen Apothekerinnen und Apothekern mit der SSC legal PartGmbB ein ausgewiesenes Team von Experten im Insolvenz-, Gesellschafts- und Finanzierungsrecht zur Seite.
Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Manuell Contius und Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Rock. Sie erreichen uns über info@ssc-legal.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 40 3250985-18.
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