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AvP Insolvenz

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AvP Insolvenz – Was nun? Handeln Sie jetzt!

SSC legal – Aktuell

Insolvenzverfahren AvP Deutschland GmbH
Die Insolvenz des Zahlungsabwicklers AvP Deutschland GmbH (AvP) ist für viele Apotheken existenzbedrohend. Sind Sie betroffen, müssen Sie umgehend handeln, und zwar mit der Hilfe von erfahrenen Insolvenzexperten. Gutgemeinte Ratschläge im Internet reichen alleine nicht.

Warum sofort handeln?

In aller Regel muss ein Vertragsverhältnis mit der insolventen AvP umgehend beendet und die Abrechnung aktueller Rezepte durch einen neuen Abrechnungsdienstleister sichergestellt werden.

Gefährdete Zahlungsansprüche aus abgerechneten, aber noch nicht ausgezahlten Rezepten können unter Umständen durch den Widerruf erteilter Einziehungsermächtigungen gesichert werden, um zu verhindern, dass die Gelder durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und langfristig „eingefroren“ werden.

Ob sich Liquiditätseinbußen im aktuellen Stadium noch vermeiden lassen, hängt neben einem prompten Handeln der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker vom konkreten Inhalt Ihres Rezeptabrechnungsvertrags mit der AvP ab.

Ihnen könnten sog. Aussonderungsrechte an Kontoguthaben der insolventen AvP zustehen, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich (und nicht erst am Ende des Insolvenzverfahrens) ausgezahlt werden müssen.

Schadensersatzansprüche sichern.

Die Ankündigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in einem möglicherweise jahrelang andauernden Musterprozess mögliche Aussonderungsansprüche der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker prüfen zu wollen, verlangt nach einem konsequenten Handeln, das auch die Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Insolvenzmasse wie auch den einzusetzenden Insolvenzverwalter einschließt.

Gerade die Geltendmachung von Verzugsschäden, die eben nicht nur auf die Durchsetzung des pauschalierten Verzugsschadens in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz auf den bestehenden Aussonderungs-anspruch beschränkt sind, sondern auch die Kosten von Deckungskrediten bis hin zu Umsatzverlusten oder gar Insolvenzschäden abdeckt, setzt eine detaillierte Dokumentation der anfallenden Schäden voraus, die sich im Nachhinein nur schwer erstellen lässt.

Haftung von Hintermännern.

Mögliche Durchgriffshaftungsansprüche gegen die verantwortlich handelnden Personen, insbesondere aber auch gegen die Muttergesellschaft der insolventen AvP, die AvP Service AG, die derzeit noch nicht von der Insolvenz betroffen ist, sind zu prüfen, zu sichern und durchzusetzen. Teilweise laufen hier kurze Fristen, so dass besondere Eile geboten ist.

Unser Experten-Team für Ihr Recht

Bei der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen steht den betroffenen Apothekerinnen und Apothekern mit der SSC legal PartGmbB ein ausgewiesenes Team von Experten im Insolvenz-, Gesellschafts- und Finanzierungsrecht zur Seite.

Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Manuell Contius und Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Rock. Sie erreichen uns über info@ssc-legal.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 40 3250985-18.

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